Gehwegreinigung Winter Berlin: Sichere Bürgersteige für Passanten
Wir befreien Ihre Fußwege zuverlässig von Schnee und Eis – rechtssicher nach den Vorgaben des Berliner Straßeneinigungsgesetzes.
Sichere Fußwege durch professionelle Handräumung
Präzision an jeder Ecke für maximale Trittsicherheit
Wenn der Winter Berlin erreicht, verwandeln sich Bürgersteige oft in gefährliche Rutschbahnen. Besonders in dicht bebauten Gebieten stoßen große Räumfahrzeuge an ihre Grenzen. Hier setzen wir auf die klassische Handräumung, um auch verwinkelte Ecken, Hauseingänge und schmale Durchgänge zuverlässig schnee- und eisfrei zu halten. Diese Sorgfalt ist entscheidend, um die Barrierefreiheit für alle Passanten zu gewährleisten.
Präzise Ausführung: Unsere Teams achten penibel darauf, die vorgeschriebene Gehwegbreite von mindestens 1.50 Meter freizuhalten. Dies ermöglicht einen sicheren Begegnungsverkehr von Fußgängern, Rollstuhlfahrern und Eltern mit Kinderwagen. Wir sind in allen Berliner Bezirken von Mitte bis Reinickendorf im Einsatz, um die lokale Infrastruktur auch bei starkem Schneefall funktionsfähig zu halten.
Schutz für alle Verkehrsteilnehmer
Ein gepflegter Gehweg ist die Visitenkarte Ihrer Immobilie und schützt Sie vor unvorhersehbaren Risiken. Wir wissen, dass gerade die Manuelle Schneeräumung Berlin eine physische Herausforderung darstellt, die wir Ihnen gerne abnehmen. Durch unseren Einsatz stellen wir sicher, dass niemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt.
Falls Sie größere Areale besitzen, kombinieren wir die Handarbeit effizient mit unserem Gewerblichen Winterdienst. So erhalten Sie eine lückenlose Lösung, die vom schmalen Trottoir bis zur breiten Zufahrt alles abdeckt. Wir planen unsere Routen so, dass wir bei Wetterumschwüngen sofort vor Ort sind.
Fakten
- Bereitstellung aller notwendigen Einsatzprotokolle für Ihre Unterlagen
- Strikte Einhaltung der Berliner Bewertungskriterien für Verkehrssicherheit
- Automatischer Ablauf bei Schneefall durch 24/7 Wetterüberwachung
- Saisonale Pauschalabrechnung ohne komplizierte Abmeldung nach jedem Einsatz
- Direkter nächster Schritt über unser Kontaktformular für Ihr Angebot
Rechtssicherheit und Berliner Anliegerpflichten
Vermeidung von Haftungsrisiken durch fachgerechte Ausführung
Das Berliner Straßeneinigungsgesetz legt fest, dass die Reinigung der Gehwege bei Winterwetter den Anliegern obliegt. Diese Pflicht umfasst nicht nur das Schieben von Schnee, sondern auch die Bekämpfung von Glätte. Werden diese Aufgaben vernachlässigt, drohen empfindliche Bußgelder oder im Falle eines Sturzes hohe Schadensersatzforderungen. Wir übernehmen diese Verantwortung für Sie vollumfänglich und rechtssicher.
Die Räumfristen in Berlin sind klar definiert. An Werktagen muss die Reinigung bis 7:00 Uhr morgens abgeschlossen sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr. Diese Maßnahmen müssen bis 20:00 Uhr abends bei Bedarf wiederholt werden. Unser Team überwacht die Wetterlage rund um die Uhr, um diese Fristen punktgenau einzuhalten. So bleibt Ihr Bürgersteig stets sicher begehbar.
Dokumentation als Sicherheitsanker
Ein wesentlicher Teil unserer Dienstleistung ist die rechtssichere Dokumentation. Jeder Einsatz wird digital erfasst, sodass wir im Ernstfall genau nachweisen können, wann und wo geräumt wurde. Dies ist besonders wichtig für den Winterdienst für Hausverwaltungen, um gegenüber Versicherungen und Eigentümern rechenschaftspflichtig zu sein. Wir nutzen moderne Systeme zur lückenlosen Erfassung aller Tätigkeiten.
Durch die vertragliche Übertragung der Verkehrssicherungspflicht entlasten wir Sie von der persönlichen Haftung. Wir garantieren eine Ausführung, die den strengen Anforderungen der Berliner Behörden genügt. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während wir für die Sicherheit auf Ihren Wegen sorgen. Unser Service umfasst dabei die manuelle Schneeräumung sowie den Einsatz von abstumpfenden Mitteln.
Zusätzlich achten wir auf die vorgeschriebene Gehwegbreite von mindestens 1,50 Meter. Dies ermöglicht einen reibungslosen Begegnungsverkehr für alle Passanten in den belebten Berliner Bezirken. Wir sorgen dafür, dass auch bei starkem Schneefall die Mobilität vor Ihrem Objekt erhalten bleibt. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich der professionellen Gehwegreinigung.
Sichere Fußwege durch professionelle Handräumung
Effektive Glättebekämpfung mit nachhaltigen Mitteln
In Berlin ist die Verwendung von auftauenden Mitteln wie Streusalz auf Gehwegen im Regelfall untersagt. Dies dient dem Schutz der Straßenbäume und der Berliner Gewässer. Wir halten uns strikt an diese Vorgaben und verwenden ausschließlich abstumpfende Streustoffe. Dazu gehören hochwertiges Granulat und Splitt, die sofort für festen Halt unter den Füßen sorgen.
Präventive Maßnahmen: Oft ist es sinnvoll, bereits vor dem Einsetzen von gefrierendem Regen oder Schneefall tätig zu werden. Wir beobachten die Bodentemperaturen genau, um bei drohendem Bodenfrost oder Blitzeis präventiv zu streuen. Dies verhindert die Entstehung von gefährlichem Glatteis von vornherein und spart oft mühsame Nacharbeiten.
Sauberkeit nach dem Winter
Ein professioneller Gehweg Streudienst Berlin endet nicht mit dem letzten Frost. Sobald die winterliche Witterung nachlässt, kümmern wir uns um die fachgerechte Entsorgung des ausgebrachten Streuguts. Dies verhindert, dass die Kanalisation verstopft oder die Wege bei Trockenheit staubig werden. Wir hinterlassen Ihre Gehwege in einem sauberen und ordentlichen Zustand.
Sollten Sie Fragen zu den spezifischen Anforderungen an Ihrem Standort haben, nutzen Sie gerne unseren Kontakt für eine individuelle Beratung. Wir erstellen Ihnen ein Konzept, das genau auf die Länge und Beschaffenheit Ihrer Bürgersteige zugeschnitten ist. Gemeinsam sorgen wir für einen sicheren Winter in der Hauptstadt.
Ihre Vorteile
Vollständige Haftungsübernahme
Wir übernehmen die gesamte Verkehrssicherungspflicht für Ihre Berliner Liegenschaften. Im Schadensfall sind Sie durch unsere professionelle Haftpflichtversicherung und lückenlose Dokumentation bestens abgesichert.
Pünktliche Ausführung
Unsere Teams halten die gesetzlichen Räumfristen in Berlin strikt ein. Ob werktags ab 7 Uhr oder am Wochenende, wir sind vor Ort, bevor der Berufsverkehr einsetzt.
Digitale Einsatzprotokolle
Jeder Räum- und Streueinsatz wird präzise dokumentiert. Diese Transparenz dient Ihnen als rechtssicherer Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen im gesamten Stadtgebiet.
Gründliche Handräumung
Durch manuelle Reinigung erreichen wir auch Stellen, die für Maschinen unzugänglich sind. Wir garantieren eine saubere Räumung auf der vollen vorgeschriebenen Gehwegbreite.
Sichern Sie Ihre Gehwege jetzt rechtssicher ab
Vermeiden Sie Haftungsrisiken und Bußgelder durch eine professionelle Gehwegreinigung gemäß Berliner Straßeneinigungsgesetz. Wir übernehmen die manuelle Räumung und den Streudienst für Sie, damit Ihre Bürgersteige den ganzen Winter über sicher und barrierefrei bleiben.
Häufig gestellte Fragen
Wie breit muss der Gehweg in Berlin geräumt werden?
In Berlin müssen Gehwege in der Regel auf einer Breite von mindestens 1.50 Meter von Schnee und Eis befreit werden. Dies stellt sicher, dass zwei Fußgänger oder Personen mit Gehhilfen sicher aneinander vorbeikommen können. Wir achten bei jedem Einsatz genau auf die Einhaltung dieses Maßes. Kontaktieren Sie uns für eine Vermessung Ihrer Flächen.
Darf auf Berliner Bürgersteigen Salz gestreut werden?
Nein, das Berliner Straßeneinigungsgesetz untersagt die Verwendung von auftauenden Mitteln wie Salz auf öffentlichen Gehwegen zum Schutz der Umwelt. Wir verwenden stattdessen ausschließlich abstumpfende Stoffe wie Granulat oder Splitt, die eine sofortige Rutschfestigkeit garantieren. Gerne beraten wir Sie zu den ökologischen Vorteilen dieser Methode. Fragen Sie jetzt nach unseren Streu-Konzepten.
Wer haftet bei Unfällen auf nicht geräumten Wegen?
Grundsätzlich haftet der Grundstückseigentümer für Schäden, die durch vernachlässigte Räumpflichten entstehen. Durch einen Vertrag mit uns übertragen Sie diese Haftung jedoch rechtssicher auf unseren Fachbetrieb. Wir dokumentieren jeden Einsatz lückenlos, um Sie im Ernstfall vollständig zu entlasten. Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot zur Enthaftung erstellen.
Bis zu welcher Uhrzeit muss morgens geräumt sein?
An Werktagen muss der Winterdienst in Berlin bis spätestens 7:00 Uhr morgens durchgeführt worden sein. An Sonn- und Feiertagen haben Sie etwas mehr Zeit, hier gilt die Frist bis 9:00 Uhr. Unser Team ist meist deutlich früher vor Ort, um die Sicherheit rechtzeitig zu gewährleisten. Wir planen unsere Routen effizient für Ihren Standort.
Muss bei anhaltendem Schneefall mehrfach geräumt werden?
Ja, bei andauerndem Schneefall oder einsetzender Glätte muss die Reinigung in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Die Pflicht endet in Berlin üblicherweise erst um 20:00 Uhr am Abend. Wir überwachen die Wetterlage kontinuierlich und rücken bei Bedarf mehrfach am Tag aus. So bleiben Ihre Wege dauerhaft sicher begehbar.
Bieten Sie den Service auch für private Kleinstflächen an?
Wir betreuen sowohl große Wohnanlagen als auch kleinere private Grundstücke mit Gehwegen. Unser Fokus liegt auf der zuverlässigen Erfüllung der Anliegerpflichten, unabhängig von der Größe der Fläche. Jedes Objekt erhält die gleiche Sorgfalt bei der manuellen Reinigung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Planung Ihres Objekts.